Trumps Anwaltsteam legte letzte Woche Berufung gegen das Urteil des Richters des unteren Gerichts ein, das laut Anwalt Evan Corcoran die Anwälte aufforderte, Beweise zu übergeben. Da seine juristischen Dienste möglicherweise dazu verwendet wurden, ein potenzielles Verbrechen zu erleichtern – die Bemühungen der Regierung zu behindern, hochsensible Dokumente abzurufen –, sprachen die mit der Angelegenheit vertrauten Personen unter der Bedingung der Anonymität, um das versiegelte Gerichtsverfahren zu erörtern.
Die Anwälte des ehemaligen Präsidenten argumentierten, dass sie durch das Anwaltsgeheimnis geschützt seien. Die Staatsanwälte antworteten – und die US-Bezirksrichterin Beryl Howell stimmte schließlich zu – dass die „Ausnahme wegen kriminellen Betrugs“ vom Anwaltsgeheimnis in dem Fall galt, sagten mit der Angelegenheit vertraute Personen.
Als Teil von Howells Urteil wurde Corcoran aufgefordert, Gerichtsnotizen, Protokolle und Rechnungen vorzulegen, die der Richter nach Angaben einer mit der Angelegenheit vertrauten Person überprüft hat. Er kam zu dem Schluss, dass es Beweise dafür gebe, dass Trump seine eigenen Anwälte in der Frage der Verschlusssachen in die Irre geführt haben könnte. Details von Howells Urteil Zuerst berichtet von ABC News.
Ein Berufungsgremium hat bereits damit begonnen, die Entscheidung zu überdenken, nachdem Trumps Anwälte Berufung eingelegt hatten, sagten mit der Angelegenheit vertraute Personen. Eine neue Einreichung beim Bundesgericht zeigt, dass das dreiköpfige Berufungsgremium an einem ungewöhnlich kurzen Zeitplan arbeitet – eine Seite in dem Fall muss ihre Unterlagen bis Dienstag um Mitternacht und die andere bis Mittwoch um 6 Uhr morgens einreichen.
Der ungewöhnlich schnelle Zeitplan deutet darauf hin, dass die Richter – alle von demokratischen Präsidenten nominiert – schnell regieren wollen. Dem Gremium gehörten die ehemalige Richterin am DC Superior Court, Florence Pan, und der ehemalige Richter aus South Carolina, J. Michael Childs ist dabei. Beide wurden von Präsident Biden nominiert Auf der Bundesbank und Richter Stephen G. Childs stand auf der Liste potenzieller Kandidaten des Präsidenten, um die von Breyer hinterlassenen Stellen am Obersten Gerichtshof zu besetzen. Die dritte Richterin des Gremiums, Cornelia DL Billard, wurde von Präsident Barack Obama nominiert.
Wenn das Gremium gegen Trumps Berufung entscheidet, könnte der ehemalige Präsident versuchen, den Kampf bis zum Obersten Gerichtshof zu führen, obwohl nicht klar ist, ob er die besten Erfolgschancen hat.
Corcorans Kampf um Informationen unterstreicht das Ausmaß, in dem Staatsanwälte versuchen, Beweise für Gespräche zwischen Trump und seinen Beratern zu sammeln, nachdem sie im Mai letzten Jahres eine Vorladung erhalten hatten, in der alle Dokumente mit geheimen Identifikatoren gesucht wurden.
Die Anwälte des Sonderermittlers Jack Smith, der die Ermittlungen des Justizministeriums leitet, schrieben in nichtöffentlichen Verfahren zu Corcorans Zeugenaussagen und Beweisen in die Dokumente. Laut mit der Angelegenheit vertrauten Personen enthielt die Klage Beweise für eine absichtliche Anstrengung, um zu verhindern, dass das gesamte Material, das von der Vorladung betroffen ist, übergeben wird.
Nachdem Howell von beiden Seiten gehört hatte, entschied er zugunsten der Klage und schlug vor, dass Trumps Anwaltsteam laut einer mit der Angelegenheit vertrauten Person in seinen Argumenten zu diesem Thema möglicherweise nicht ganz ehrlich gewesen sei.
Die Untersuchung geheimer Dokumente ist eine von mehreren strafrechtlichen Ermittlungen, die sich auf Trump konzentrieren. Smith beaufsichtigt gerichtliche Ermittlungen zu Trumps angeblichen Bemühungen, die Wahlergebnisse von 2020 zu beeinflussen, während eine Grand Jury in Manhattan Beweise für die Fälschung von Geschäftsunterlagen im Zusammenhang mit Schweigegeldzahlungen hört und eine Grand Jury im Raum Atlanta abwägt. Die Vorwürfe stammen aus einer Untersuchung von Aktivitäten im Zusammenhang mit den Wahlergebnissen des Bundesstaates 2020.
Anna E. Marimov hat zu diesem Bericht beigetragen.
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