Bewahrer von Videospielen haben einen Rechtsstreit um die Untersuchung von Remote-Gaming verloren

Videospiele in Form von Computersoftware, die in physischen oder heruntergeladenen Formaten eingebettet ist, die rechtmäßig als vollständige Spiele erworben wurden, für deren Wiedergabe kein Zugriff auf einen externen Computerserver erforderlich ist und die auf dem kommerziellen Markt nicht mehr ausschließlich zu angemessenen Zwecken erhältlich sind der Zweck der Wildkonservierung in betriebsfähiger Form durch eine qualifizierte Bibliothek, ein Archiv oder ein Museum, wobei diese Aktivitäten ohne den Zweck eines direkten oder indirekten kommerziellen Vorteils durchgeführt werden.

Jegliche elektronische Verbreitung, Ausstellung oder Aufführung von Werken im Rahmen dieses Absatzes außerhalb der physischen Räumlichkeiten einer berechtigten Bibliothek, eines Archivs oder eines Museums darf nur für eine begrenzte Zeit erfolgen und nachdem die berechtigte Institution sichergestellt hat, dass die Nutzer, die Zugang zu den Werken suchen, in erster Linie dazu berechtigt sind für die Zwecke des privaten Studiums oder der Stipendien, Lehre oder Forschung, indem: 1) ausdrücklich angegeben wird, dass das Interesse des Nutzers an privaten Studien, Stipendien, Lehren oder Forschungen liegt, 2) Zugangsbeschränkungen festgelegt werden, die der Art der Nutzung und des Materials angemessen sind, und 3) Benachrichtigung der Benutzer darüber, dass sie Zugriff auf urheberrechtlich geschützte Materialien erhalten, vorbehaltlich der Einhaltung geltender Gesetze.

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